- unbegrenzte (reine) Interessenversicherung
- Form der Schadenversicherung, bei der die Entschädigung immer dem ⇡ Schaden entspricht, eine ⇡ Versicherungssumme also nicht vereinbart wird. Anwendung überwiegend in Versicherungszweigen mit überschaubaren Schadenpotenzialen.- Beispiele: ⇡ Glasversicherung, ⇡ Kaskoversicherung und (häufig) Krankheitskostenversicherung (⇡ Krankenversicherung).
Lexikon der Economics. 2013.